Mehrwertsteuersenkung

Was Sie als Kunde der GWG und HBG Reutlingen wissen sollten

Vom 01. Juli bis 31. Dezember 2020 erfolgt eine Mehrwertsteuersenkung von 19 auf 16 %. Die GWG und HBG geben die Mehrwertsteuersenkung vollständig an ihre Kunden weiter.

Ab dem 01. Januar 2021 erfolgt die Anpassung auf die ursprünglich bis Juni 2020 in Rechnung gestellten Preise bzw. umsatzsteuerpflichtigen Mieten mit einem Mehrwertsteuersatz von 19 %.

 

Da Wohnungsmietverträge umsatzsteuerfrei sind, erfolgt hier keine Veränderung der Mieten.

 

Sie sind Kabelnutzer bei der GWG Reutlingen?

Dann haben wir gute Nachrichten für Sie: Die monatlichen Konditionen sind angepasst. Sofern Sie Ihre Kabelgebühren überweisen, müssten Sie bitte Ihren Dauerauftrag für den Zeitraum Juli bis Dezember 2020 anpassen. Wir kommen Ihnen entgegen: Die Rückrechnung der Mehrwertsteuer erfolgt auf das gesamte Jahr 2020, die Erstattung erfolgt im Laufe des Monats Juli 2020.

Sie erhalten Wärmelieferung über die HBG?

Die monatlichen Vorauszahlungen bleiben in ihrer Höhe unverändert. Die Mehrwertsteuersenkung wird in der Abrechnung 2020 berücksichtigt. Eine Zwischenablesung ist nicht notwendig – Sie müssen nicht aktiv werden.

 

Fragen zum Umgang mit der Mehrwertsteuersenkung bei GWG und HBG Reutlingen beantwortet Ihnen Karsten Hopp unter karsten.hopp@gwg-reutlingen.de oder 07121 277-295.